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   BGH, 20.03.2014 - V ZB 169/13   

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https://dejure.org/2014,8398
BGH, 20.03.2014 - V ZB 169/13 (https://dejure.org/2014,8398)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - V ZB 169/13 (https://dejure.org/2014,8398)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - V ZB 169/13 (https://dejure.org/2014,8398)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZB 169/13
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (siehe nur Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 8).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZB 169/13
    Notwendig sind konkrete Angaben zum Ablauf des Verfahrens und eine Darstellung, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden können (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 13 f.).
  • BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10

    Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZB 169/13
    Ausführungen hierzu waren nicht etwa deshalb entbehrlich, weil eine Haftdauer von weniger als drei Monaten beantragt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 9).
  • BGH, 21.11.2013 - V ZB 96/13

    Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine einstweilige Anordnung zur

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZB 169/13
    Die Entscheidung ist weder als solche bezeichnet noch weist sie in der Eingangsformel auf ein Vorgehen im Wege der einstweiligen Anordnung hin (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13, juris Rn. 6 f.).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 296/10

    Möglichkeit der Nachholung der vor Anordnung der Abschiebungshaft unterlassenen

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - V ZB 169/13
    Schließlich weist die erteilte Rechtsmittelbelehrung auf die Monatsfrist nach § 63 Abs. 1 FamFG hin und nicht auf die - im Falle der einstweiligen Anordnung maßgebliche - Zwei-Wochen-Frist nach § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 296/10, juris Rn. 8).
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